Worum geht es?
Ziel ist die menschenwürdige Gestaltung des Arbeitsplatzes
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist von zentraler Bedeutung für alle Beschäftigten und ein wichtiges politisches Handlungsfeld von uns, dem DGB. Ziel ist die menschenwürdige Gestaltung des Arbeitsplatzes durch umfassende Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen. Dabei spielt die präventive Arbeit mit den Beschäftigten als Experten ihres eigenen Arbeitsplatzes eine entscheidende Rolle. Daher verfügen die betrieblichen Interessenvertretungen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz über starke Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte.
Arbeitsschutz ist ein Menschenrecht
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist integraler Bestandteil der Menschenrechte und ist beispielsweise in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Nur mit gesunden, sicheren und würdigen Arbeitsbedingungen wird das Recht auf Gesundheit für Beschäftigte tatsächlich wahrnehmbar. In Deutschland ist der Arbeitsschutz durch Gesetze, daraus abgeleiteten Verordnungen und technische Regeln geordnet. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Im Mittelpunkt steht dabei, die präventive Betrachtung der individuellen Tätigkeit der einzelnen Beschäftigten.
Arbeitsschutz gilt überall, wo gearbeitet wird
Dieser präventive Ansatz ist in der Gefährdungsbeurteilung verankert. Ziel ist es hier, Gefährdungen ganz zu vermeiden oder zu minimieren. Dabei ist Arbeitsschutz nicht nur in offensichtlich gefährlichen Umgebungen wie Baustellen oder bei der Arbeit mit krebserzeugenden Stoffen relevant: Arbeitsschutz gilt für alle Arbeitsstätten, einschließlich Büros.
Arbeitsschutz sichert die Wirtschaft
Arbeitsschutz hat außerdem eine starke ökonomische Wirkung: Während der Corona-Pandemie hat der Arbeitsschutz eine entscheidende Rolle dabei gespielt, die Wirtschaft am Laufen zu halten. Mit geeigneten Arbeitsschutzmaßnahmen konnten Betriebe die Ausbreitung des Virus am Arbeitsplatz minimieren und gleichzeitig ihre Betriebstätigkeit aufrechterhalten. Dies hat nicht nur die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer geschützt, sondern auch im erheblichen Maße dazu beigetragen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie für Staat und Gesellschaft abzufedern.
Guter Arbeitsschutz wirkt sich unmittelbar auf jeden Beschäftigten vor Ort aus. Er trägt zur Stärkung der Rechte und der Würde der Beschäftigten bei und fördert eine Kultur der Achtung und des Respekts im Arbeitsumfeld. Dies kann sich wiederum positiv auf das Miteinander im Staat und Gesellschaft auswirken und stärkt unsere Demokratie.
Prävention und technischer Arbeitsschutz
Grundprinzip Vorsorge
Das Arbeitsschutzgesetz definiert die Prävention als Grundprinzip eines guten Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen sollen so weitgehend wie möglich verhindert und Gefährdungen für Beschäftigte an der Quelle bekämpft werden. "Damit ist gemeint, dass potenzielle Gefahrenquellen oder -ursachen für Verletzungen oder Gesundheitsschäden direkt an ihrem Ursprung eliminiert oder reduziert werden sollen."
Der technische Arbeitsschutz bezieht sich auf die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz und grenzt sich von anderen Aspekten wie dem sozialen Arbeitsschutz ab. Er umfasst alle Bereiche, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz betreffen, insbesondere den Schutz bei Tätigkeiten, die den Einsatz von Technik erfordern.
Die Zuständigkeit des technischen Arbeitsschutzes umfasst unter anderem:
- den Schutz vor physikalischen Einwirkungen wie Lärm, Vibrationen und Strahlung am Arbeitsplatz,
- die Sicherheit gefährlicher Anlagen und Geräte,
- den Schutz vor Gefahrstoffen und Biostoffen sowie
- die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Die Anforderungen des technischen Arbeitsschutzes regeln hauptsächlich Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz und entsprechende Verordnungen.
Diese Anforderungen werden durch Technische Regeln konkretisiert, die von staatlichen Ausschüssen im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales erarbeitet und im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden. Die staatlichen Ausschüsse sind durch unterschiedliche zivilgesellschaftliche Gruppen besetzt, zu denen die Gewerkschaften als starke Stimme der Beschäftigten gehören. Die im Konsens erarbeiteten Regeln tragen mit ihrer breiten zivilgesellschaftlichen Beteiligung zu einer höheren Akzeptanz in den Betrieben und somit dem Betriebsfrieden bei. Parallel dazu bietet das Regelwerk der Gesetzlichen Unfallversicherungen verbindliche Vorschriften, Regeln und Informationsmaterial. Folgt ein Arbeitgeber diesem Regelwerk, kann er oder sie davon ausgehen, geeignete Maßnahmen zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten getroffen zu haben. Auch in den Selbstverwaltungs- und Fachgremien der Gesetzlichen Unfallversicherung sind Vertreter*innen der Gewerkschaften engagiert und stellen ihre Expertise zur Verfügung.
Das übergeordnete Ziel des technischen Arbeitsschutzes ist eine Arbeitswelt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen. Wir setzen uns besonders für die Vermeidung tödlicher und schwerer Arbeitsunfälle sowie berufsbedingter Erkrankungen ein. Trotz Fortschritten in diesem Bereich sind berufsbedingte Erkrankungen durch Lärm, ungünstige ergonomische Faktoren oder krebserregende Gefahrstoffe immer noch inakzeptabel hoch. Ebenso ist die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in einigen Branchen nach wie vor besorgniserregend.